Der Begriff „ Legasthenie“ im Sinne einer Teilleistungsstörung existiert nicht mehr. Laut Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens BASS 14-01 Nr.1 sollen vielmehr alle Schüler mit Defiziten im Bereich Lesen/Rechtschreiben gefördert werden.
Meist haben diese Schüler eine negativ verlaufene Schulzeit in der Grundschule hinter sich, so dass sich im Eingangsunterricht der Klasse 5 ein Neuanfang anbietet, in welchem zunächst eine positive Lernstruktur aufgebaut werden muss. Oberstes Ziel ist es, zunächst eine ermutigende Lernsituation aufzubauen. Die Schüler müssen das Gefühl des Angenommenseins erfahren, das geschädigte Selbstwertgefühl abbauen und zum Lernen neu motiviert werden. Das erfolgt hauptsächlich durch eine ganzheitliche Betreuung des Schülers, wobei Lernen mit möglichst allen Sinnen erfolgen soll.
Nach dem Motto „ Erfolg spornt an- Misserfolg lähmt“ werden die unterschiedlichsten Methoden und Übungsformen angewandt, um möglichst sofort kleine Erfolge sichtbar zu machen.
Unter Anleitung sollen individuelle Übungs- und Lernschwerpunkte möglichst selbständig und selbstverantwortlich erarbeitet werden.
Für die 5. und 6. Klassen sind wöchentlich jeweils zwei Förderstunden vorgesehen.
Grundlagen der Förderdiagnose:
-Deutschnote (Rechtschreiben/Lesen) im 4. Schuljahr
-Lern- und Arbeitsverhalten in den ersten Schulwochen
-bisherige schulische und außerschulische Fördermaßnahmen
-RST 4-7 Computer & Lernen
Aufnahme und Benachrichtigung der Eltern:
- bei mangelhafter oder ungenügender Note in Deutsch
- bei Meldung des Deutsch-Fachlehrers
- bei einem Testwert unter 30%
- beim Vertauschen von Buchstaben (g-k,d-t,d-p,d-b)
- beim Auslassen von Buchstaben oder ganzen Silben
- bei auffallenden Störungen: motorische Unruhe, Angst, Aggressivität,
Konzentrationsschwäche
- wenn ein Verfahren zur Feststellung sonderpäd. Förderbedarfs eingeleitet ist oder werden
soll.
Dabei ist zu beachten, dass die Gruppengröße 12 Schüler nicht überschreitet. Größere Gruppen –etwa bei Vertretungsunterricht- können nicht nach diesem Konzept gefördert werden. Sie erhalten einen allgemeinen RS-Unterricht.
Entlassung aus der Fördergruppe:
durch die Erprobungsstufenkonferenz bei Verbesserung oder noch stärkeren Defiziten auf anderem Gebiet.
Fördermaßnahmen:
-Spiele zu Rhythmik, Motorik, Konzentration
-Strukturierter Ablauf einer Übungsstunde
-Training von Lern- und Arbeitstechniken
-Wortlisten-Training
-Schönschreibübungen
-Sicherung des Alphabets
-Lauttreue Wortübungen
-Übungen zu orthographischen Regeln
(Groß- und Kleinschreibung, Verlängern)
-Selbstkontrolle
Besondere pädagogisch -psychologische Maßnahmen:
-Annehmen und Respektieren der Schüler
-Gestalten eines angenehmen, spielerischen Lernklimas
-Unmittelbare Rückmeldungen und Lob
-Sammeln von Punkten, die am Ende zu einer Urkunde führen
-eigener Ordner, der in der Schule bleibt
-Nutzung des Computerraumes mit unterschiedlichsten Übungsformen
-Rückmeldungen an die Eltern (zum Elternsprechtag)
Aufbau einer Förderstunde (45 Min.)
I. Im Stehen: Konzentration in Bewegung
Braingym-Überkreuzbewegungen,
Qi Gong Übungen (Atem u. Bewegung)
II. Im Stuhlkreis oder auf dem Platz: Entspannungsübungen, Konzentrations- oder Sprachspiele
III. An Einzeltischen: Individuelle, schriftliche Übungen
IV. Ausklang: „Quiz-Wettlauf“ (Wörter raten, die mit einem bestimmten Buchstaben beginnen.)